Disziplinarbuch Ankoragahns

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Das Disziplinarbuch regelt die Rechte und Pflichten der Angehörigen der Ankoragahnischen Imperialen Armee und Garde in Krieg und Frieden.

Jeder Soldat hat bei seiner Aufnahme in Armee und Garde folgendes zu schwören:

„Bei meiner Ehre und meinem Leben schwöre ich, allen Befehlen des Hohen Rates und seiner Oficieren zu folgen, mein Leben für die Grundfesten des Ankoragahnischen Imperiums einzusetzen und seine Feinde zu bekämpfen wo immer ich ihnen habhaft werden kann.

Ich bin ehrenvoll und achte die Gebräuche des Krieges und die Rechte der Schwachen, so wie es uns der Imperator zeigte.

Sei der Feind auch noch so grausam, ich bin ehrenvoll. Nie tue ich Schändliches, ich weiche nicht, ich lüge nicht, ich breche nicht Recht.

Ich bin ehrenvoll, ein Soldat des Ankoragahnischen Imperiums!“


Aufbau der Streitkräfte des Ankoragahnischen Imperiums

Die Streitkräfte teilen sich auf in Armee, die mit zur Wehr verpflichteten Soldaten und länger dienenden Oficieren besetzt ist und die Garde, welche nur mit länger dienenden Freiwilligen gefüllt ist. Die nähere Auf- und Einteilung erfolgt nach den strategischen und taktischen Gegebenheiten und wird in Ordern und Befehlen niedergelegt.

Rangfolge:

Hoher Rat von Ankoragahn General Generalleutenant Generalmajor Obrist Obristenleutenant Major Hauptmann Leutenant Fähnrich Waibel Rottmeister Soldat / Gardist

Der Hohe Rat von Ankoragahn

Die Streitkräfte werden im Krieg und Frieden vom Hohen Rat geführt. Der Hohe Rat legt die Strategie für die militärischen Befehle fest und benennt die Oficieren der Streitkräfte.


General

Der General ist der höchste der Oberoficiere. Er legt nach Maßgabe der Strategie des Hohen Rates die taktischen Grundsatzbefehle und Ordern fest. Alle anderen Soldaten schulden ihm jederzeit Gehorsam. Im Kriege führt er die Streitkräfte auch ohne direkte Ordern des Hohen Rates. In dieser Situation darf er auch das Eingeständnis des Gegners zu seiner Niederlage in Vertretung des Hohen Rates annehmen. Er wird in in Abwesenheit von dem Generalleutenant vertreten.


Generalleutenant

Der Generalleutenant ist der zweithöchste der Oberoficiere. Er ist für die Ausbildung der Streitkräfte zuständig. Er legt dazu die höchsten Ordern zu Trill und dem Exercieren fest. Im Kriege oder in Abwesenheit vertritt er den General.


Generalmajor

Der Geralmajor ist der dritthöchste der Oberoficiere. Er steht der Verwaltung der Streitkräfte vor. Er berät den General in Belangen des inneren Dienstes der Streitkräfte.


Obrist

Der Obrist führt ein Regiment. Er nimmt Befehle vom General entgegen oder stellt nach Order ein Regiment auf. Der Obrist darf im Kriege im Bereich seines Regimentes Kontributionen anordnen.


Obristenleutenant

Der Obristenleutenant ist für die Ausbildung im Regiment zuständig. Er erhält diesbezügliche Ordern vom Generalleutenant. Er vertritt den Obristen bei seiner Abwesenheit.


Major

Der Major steht der Verwaltung des Regimentes vor. Er ist den Wachtmeistern vorgesetzt und sorgt für die Einhaltung der Disziplin im Regiment.


Hauptmann

Der Feldhauptmann führt die Companey. Er ist für ihre Standbereitschaft und Disziplin zuständig. Er ist allen Soldaten seiner Companey zu jeder Zeit vorgestellt.

Im Range eines Hauptmannes sind auch die Oficiere des Stabes im Regiment.

Der Silbermeister verwaltet die Kriegskasse, nimmt im Kriege befohlene Kontributionen ein und zahlt die Soldaten aus.

Der Schultheiß ist der Feldrichter des Regimentes. Über Disziplinarverstöße, die über das normale Maß hinausgehen oder die Rechte der Bevölkerung eines Lands verletzen, richtet der Schultheiß.

Ihm zur Seite steht ein Schreiber und der Gerichtswaibel.

Der Provost ist für die Ordnung und die Strafverfolgung, für die Feuerwacht und die Exekution der verhängten Strafen durch das Feldgericht zuständig. Er hat unterstellte Steckenknechte, die nur ihm gehorchen. Er selbst ist dem Obersten Wachtmeister, dem Regimentswaibel und dem Major unterstellt. Unter seinen Steckenknechten ist der Waibel gleichzeitig der Stockmeister, der die Strafen vollstreckt. Als Herr über die Ordnung, legt er auf dem Markt die Preise fest und sichtet die Wiegungen und den Ausschank. Für die Aufsicht über den Tross unterstehen ihm Trosswaibel und Rumormeister.

Der Quartiermeister sorgt für das Quartier des Regiments. Er findet und requiriert Gebäude und Flächen für die Unterbringung. Nach Maßgabe des Obristen kann er vom Silbermeister Geld zur Entschädigung der Requirierung erhalten.

Der Proviantmeister sorgt für ausreichend Proviant für das Regiment. Er kann Lebensmittel aus dem Lande requirieren, wenn die Versorgung aus dem eigenen Lande nicht möglich ist. Nach Maßgabe des Obristen kann er vom Silbermeister Geld zur Entschädigung der Requirierung erhalten. Er erhält Fourieren zur Unterstützung, die vom Fourierwaibel geführt werden.

Der Beutemeister wird auf Befehl des Obristen ernannt. Er ist für die geordnete Plünderung zuständig. Dazu können ihm Wachtmeister und Steckenknechte unterstellt werden.

Der Brandmeister wird auf Befehl des Obristen ernannt. Er ist für die befohlene Brandlegung und Schleifung zuständig. Dafür können ihm Steckenknechte und Mineure unterstellt werden.


Leutenant

Der Leutenant ist der niedrigste der Oberoficiere. Er unterstützt und vertritt einen Hauptmann. Jeder Feldhauptmann hat einen Leutenant als Stellvertreter.

Auch Silbermeister, Provost und Quartiermeister haben einen Leutenant als Stellvertreter.


Fähnrich

Der Fähnrich ist ein Oficier der auf dem Weg zum Oberoficiere ist. Er lernt vom Leutenant und kann auch als Oficiere für die Wache eingesetzt werden. Im Kriege ist er für die Fahne verantwortlich. Es gibt nicht Schändlicheres, für die Truppe, als ihre Fahne zu verlieren. Keine Niederlage käme dieser Schande gleich.


Waibel

Es gibt der Waibel mehrerer Arten. Alle Waibel sind Unteroficiere.

Regimentswaibel

Der Regimentswaibel ist der Höchste der Unteroficiere. Er ist direkt dem Major unterstellt. Er vertritt diesen in der Verwaltung und dem inneren Dienste des Regimentes. Er ist zugleich der oberste Wachtmeister.

Gerichtswaibel

Der Gerichtswaibel sorgt für Ruhe und Ordnung beim Feldgericht. Er verwaltet die Gerichtsakten und treibt die Ordnungsgelder ein.

Stockmeister

Der Stockmeister ist der Scharfrichter des Regimentes. Er trägt zur Kennzeichnung einen roten Mantel, das Richtschwert und die Knute. Er exekutiert die vom Feldgericht verhängten Körperstrafen.

Trosswaibel

Der Trosswaibel unterstützt den Provost bei der Organisation des Marktes. Ihm zur Seite steht der Rumormeister, der für Ruhe auf dem Markt zwischen den Buben und Huren zu sorgen hat.

Fourierwaibel

Der Fourierwaibel führt die Fourier, welche die Lebensmittel zusammentragen und an die Companeywaibel verteilen, auf dass die Companeyen versorgt seien. Er führt die Bücher für den Proviantmeister.

Companeywaibel

Er führt den inneren Dienst in der Companey. Er beaufsichtig alle Unteroficiere bei ihrem Dienste in der Companey und steht ihnen mit Rat zur Seite.

Gemeinwaibel

Der Gemeinwaibel wird für ein Jahr aus dem Soldaten einer Companey gewählt. Er führt die Ausbildung der Companey durch und stellt sie nach Order der Oberoficiere der Companey auf. Er vertritt die Soldaten gegenüber den Oficieren.

Auf Befehl können Beutewaibel und Brandwaibel ernannt werden, die die entsprechenden Hauptmänner unterstützen.


Rottmeister

Der Rottmeister ist der niedrigste der Unteroficiere. Er wird von seiner Rotte für ein Jahr gewählt. Er bildet die Rotte aus und führt sie an. Er gibt Befehle an die Rotte weiter und erstattet für die Rotte Bericht.


Wachtmeister

In der Companey wird für die Nacht mindestens ein Wachtmeister bestimmt. Dieser ist nur noch dem Feldhauptmann der Companey und dann sogleich dem Regimentswaibel und Major unterstellt. Sie sorgen gegen Jedermann denen sie nicht unterstellt sind, für die Einhaltung der Nachtruhe und Disziplin. Sie bewachen das Feuer und die Quartiere der Companey, auf das alle gut Schlafen können und niemand Harm erleidet.

Rumormeister

Ein verdienter Rottenmeister, welcher zum Dienste an der Waffe nicht mehr fähig ist, kann zum Rumormeister aufsteigen.


Soldat / Gardist

Der einfache Soldat oder Gardist hat alle Regeln, Befehle und Ordern zu befolgen. Er hat das Recht aus seiner Mitte Rottenmeister und Gemeinwaibel zu wählen. Soldaten können bei besonders guter Leistung und Führung nach 18 Monden zu einem Befreiten befördert werden. Sie sind dann von Wachdiensten bei Nacht befreit oder können zum Wachtmeister befohlen werden. Bei Gardisten liegt die Zeit bei 4 Jahren, bis sie Befreite werden können.

Befehle und Ordern

Befehle Ordern Rechtes Maß

Befehle

Befehle sind Anweisungen eines Vorgesetzten der Oficiere, welche er einem untergeben Soldaten oder Oficier für den Einzelfall oder den allgemeinen Regelfall gibt.


Ordern

Ordern gibt ein vorgesetzter Oficier mit einer besonderen Stellung um allgemein die Dienste im Zusammenhang mit dieser Stellung zu regeln.

Einzelne Ordern sind, die Trillorder, die Exerzierorder, die Fourierorder, die Soldorder, die Lagerorder, die Marktorder und weitere.

Ordern müssen in der Schriftform gefasst werden und gelten vom Grundsatz her für einen längeren Zeitraum.


Rechtes Maß

Eine Order muss dem Rechten Maß entsprechen und darf nicht gegen die Gebräuche des Krieges und die Rechte des Ankoragahnischen Imperiums verstoßen. Solch eine Order ist nicht rechtens und darf nicht befolgt werden. Der Verfasser der Order muss sich für die unrechte Order verantworten.

Ein Befehl hat grundsätzlich auch dem Rechten Maß zu entsprechen und darf den Rechten des Ankoragahnischen Imperiums nicht zuwiderlaufen. Sollte ein Befehl gegeben werden, welcher nicht dem Rechten Maß entspricht, so ist dieser zunächst zu exekutieren. Der Oficier der den Befehl gegeben hat, hat sich danach aber dafür zu rechtfertigen.

Verstöße

Einfache Verstöße gegen die Disziplin Schwerwiedende Verstöße gegen die Disziplin Schwerwiedende Verstöße gegen die Disziplin im Kriege Verbrechen durch Soldaten und Oficere Befehle und Ordern gegen das rechte Maß 1 Einfache Verstöße gegen die Disziplin

Einfache Verstöße gegen die Disziplin sind: Unpünktlichkeit Unsauberkeit zu Parolen und Paraden Unruhe in der Rotte Widerspruch gegen vorgesetzte Oficiere Hader mit Kameraden

Gegen einfache Verstöße kann jederzeit ein Waibel vorgehen, indem er den Soldaten ermahnt oder ohrfeigt. Der Feldhauptmann kann jederzeit Soldaten bei einfache Verstöße disziplinieren. Seine Möglichkeiten zur Disziplinierung sind:

Ermahnung, persönlich oder vor der Companey, Freiheitsentzug von bis zu 5 Tagen durch Karzer in der Kaserne oder Pranger im Lager, bis zu 5 Tagen Soldentzug, bis zu 10 Schläge mit der Rute. Zur Exekution kann der Feldhauptmann einen Waibel oder Rottenmeister seiner Companey bestimmen. 2 Schwere Verstöße gegen die Disziplin

Schwere Verstöße gegen die Disziplin sind:

wiederholter Widerspruch gegen vorgesetzte Oficiere handfester Streit mit Kameraden Verstoß gegen die Nachtruhe Angriff auf vorgesetzte Oficiere Diebstahl bei Kameraden Unzuverlässigkeit bei Wachdiensten Fahnenflucht Gegen schwere Verstöße gegen die Disziplin geht der Schultheiß vor. Solche Vergehen sind an den Schultheiß zu tragen und durch das Feldgericht zu verurteilen. Der Stockmeister ist für die Exekution verantwortlich. Strafen hierfür sind:

Ermahnung, vor Gericht oder vor dem Regiment, Freiheitsentzug von bis zu sechs Monden durch Karzer in der Kaserne, bis zu sechs Monden Soldentzug, bis zu 20 Schläge mit der Rute Entlassung 3 Schwere Verstöße gegen die Disziplin im Kriege

Schwere Verstöße gegen die Disziplin im Kriege sind zusätzlich zu den allgemeinen schweren Verstößen gegen die Disziplin:

Feigheit vor dem Feind, Verlust der Fahne Unrechtmäßige Nahrungs- und Wassernahme Gegen schwere Verstöße gegen die Disziplin im Kriege geht der Schultheiß vor. Nur in Ausnahmen, in denen ein Schultheiß nicht innerhalb eines Tages greifbar ist, darf auch der Feldhauptmann die Verstöße ahndenen. Bei Verurteilung durch das Feldgericht ist der Stockmeister für die Exekution der Strafe verantwortlich. In der Companey ein bestallter Waibel oder Rottenmeister. Strafen hierfür sind:

Ermahnung vor dem Regiment, bis zu sechs Monden Soldentzug, Freiheitsentzug von bis zu sechs Jahren durch Karzer in der Kaserne, bis zu 20 Schläge mit der Knute Brandmarkung Entlassung Lebenslängliche Arbeit in den Minen Enthauptung

Verbrechen durch Soldaten und Oficiere

Zu den Verbrechen die im Richtbuch des Ankoragahnischen Imperiums aufgeführt sind gibt es folgende Verbrechen, die Soldaten / Gardisten und Oficiere begehen könnten:

Anstiftung zur Meuterei Meuterei Plünderung Brandschatzung Befehle und Ordern zur persönlichen Bereicherung Vergehen an in Quartier genommenen Soldaten des Gegners, Fluchthilfe für in Quartier genommene Soldaten des Gegners, Verstoß gegen die Gebräuche des Krieges, durch Heimtücke, Gift oder Magie Vergehen an der wehrlosen Bevölkerung, Verbrechen durch Soldaten und Oficiere werden in Frieden und Krieg durch das Feldgericht, soweit es nicht die Regimentsführung betrifft, oder durch ein Hochgericht verurteilt. Die Strafen werden durch die, dem Gericht zur Verfügung stehenden Nachrichter vollstreckt.

Zu allen Strafen, die nach dem Richtbuch des Ankoragahnischen Imperium für entsprechende Verbrechen zulässig sind, können

Meuterei und die Anstiftung dazu wie Hochverrat, Plünderung und Brandschatzung wie Straßenraub, Befehle und Ordern zur persönlichen Bereicherung wie Diebstahl, Vergehen an in Quartier genommenen Soldaten, wie ein entsprechendes Verbrechen gegen das Leben und die Ehre eines Freien,

Fluchthilfe mit Körperstrafen bis zum Tode durch Enthauptung, Verstoß gegen die Gebräuche des Krieges, durch Heimtücke, Gift oder Magie wie bei schändlichen Hexentum oder Giftmord, und Vergehen an der wehrlosen Bevölkerung gemäß den entsprechenden Gesetzen des Ankoragahnischen Imperums verurteilt werden.


Befehle und Ordern gegen das Rechte Maß

Gibt jemand Befehle und Ordern gegen das Rechte Maß, so hat sich der Oficer dafür zu verantworten. Zur Rede soll ihn sein vorgesetzter Oficier stellen oder bei dem General der Hohe Rat selbst. Sollte er durch die Befehle zum Eigennutz gehandelt haben, so ist er für die Vergehen oder Verbrechen vor dem Feldgericht oder einem Hochgericht oder von einem Rat aller an einer Schlacht zugegen seienden Herolde zu richten. Sollte er durch die Befehle zum Wohle aller gehandelt aber trotz dem Unrechtes getan haben, so ist das Unrecht noch Möglichkeit zu entschädigen. Der Oficier soll überprüft und dann ermahnt oder gerichtet werden.