Duellrecht im Imperium
Das Duellrecht im Imperium von Ankoragahn
Grundsätzlich darf jedes Mitglied des Feudaladels einen anderen Feudaladeligen zum Duell fordern so es sich beleidigt fühlt. Der Geforderte muss dieses aber nur annehmen wenn er von einem gleichwertigen oder höherrangigem herausgefordert wurde, ansonsten kann er ablehnen ohne seine Ehre damit zu schmälern.
Duelle werden bis zum ersten Blute (Handschuh wird vor dem Geforderten auf den Boden geworfen), zum ersten Niederschlag (Handschuh wird vor die Brust geworfen) oder bis zum Tode (Handschuh wird ins Gesicht geworfen) gewählt. Duelle bis zum Tode benötigen außerdem noch die Genehmigung des örtlichen imperialen Landesherren und sind in Kriegszeiten völlig verboten.
Eine Dame von Stand kann ebenfalls gefordert werden, kämpft aber nicht selber sondern erwählt sich einen Kämpen aus den vorhandenen Feudaladeligen. Der Kämpe darf nur ablehnen wenn er entweder bereits einer anderen Dame dient, er verwandschaftliche Beziehungen zum Herausforderer hat, oder Mitglied eines religiösen Ritterordens ist und keine Erlaubnis seines Ordensoberhauptes einholen kann. Sollte die Dame zum kämpfenden Adel gehören darf sie selbstverständlich auch selber in die Schranken treten sofern sie dieses ausdrücklich wünscht.
Imperiale Amtsadelige wie etwa die hohen Ratsherren des Imperiums können ebenfalls gefordert werden, werden aber durch einen imperialen Duellanten vertreten da sie in den meisten Fällen keine kriegerische Ausbildung besitzen und ihr Leben im Dienste des Imperiums steht, also nicht zu ihrer eigenen Verfügung verschwendet werden darf.
Imperiale Duellanten erhalten eine Genehmigung des hohen Rates und werden für ihre Dienste von Administratum mit der nötigen Ausrüstung versorgt. Sie enstprechen JEDEM Feudaladeligem Rang als würdiger Gegner da sie im Namen der Ratsherren kämpfen und diese den höchstmöglichen Rang im Imperium außer dem des Imperators bekleiden.
Es kann von beiden Seiten bei einem Duell verlangt werden den Adelsbrief des anderen einzusehen um dessen Legitimation sicher zu sein. Alternativ genügt es auch wenn ein anderer anwesender Adeliger der einen Adelsbrief vorlegen kann bei seiner Ehre bestätigt das es sich um eine Person vom angegebenen Stand handelt. Bei Amtsadeligen erfüllt deren Berufungsurkunde den Zweck des Adelsbriefes.
Zulässige Waffen für Duelle im Imperium von Ankoragahn
Für Feudaladelige gelten folgende Waffen als zulässig im Duell:
Armeemesser und Faustschild
Langschwert und Schild
Streitkolben und Schild
Streitaxt und Schild
Zweihändiges Schwert
Zweihändige Axt
Verstöße gegen das Duellrecht werden mit Bußgeldern oder bei schweren Vergehen mit Haftstrafen geahndet die vom örtlichen imperialen Landesherren je nach Fall festgesetzt werden.
Sonderregelungen für Frosttal
Da in Frosttal kein Feudalaldel im eigentlichen Sinne existiert besteht das Recht auf einen Zweikampf für alle Mitglieder der Frosttaler Kriegerkaste. Der Zweikampf in Frosttal wird als „Blutkreis“ bezeichnet und die einzig zulässigen Waffen sind die traditionellen Jagdmesser der Kriegerkaste. Da die Regelungen beim Blutkreis eine traditionelle und kulturelle Besonderheit der Frosttaler sind und je nach Gebiet und Clan variieren werden evtll. Bestrafungen oder Sanktionen als Folge eines solchen Zweikampfes dem Reichsverweser von Frosttal überlassen.