Gesetzbuch der Magie

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Anwendung von Magie

Die Anwendung von Magie egal welcher Art ist im Imperium generell untersagt. Nur wer sich bei der Akademie zu AnkoraGahn oder einem beglaubigtem Vertreter der Akademie eine Magieerlaubnis einholt, darf die Magie zur Verteidigung des Imperiums und dessen Ziele einsetzen. Ebenso ist das Forschen und untersuchen von Magie ebenfalls nur mit dieser Erlaubnis möglich. Bei Zuwiderhandlung obliegt es allein der Akademie das Strafmaß festzulegen. Sollte es die Situation erfordern, dass vor Ort direkt gerichtet werden muss so obliegt es allein der Gerichtsbarkeit des Imperiums sein Urteil zu fällen.

Zur schwarzen Magie

Die hier aufgeführte Definition der Schwarzmagie sei als Anhang gegeben zur Imperialen Gesetzgebung und nach diesen Gesetzen sei zu urteilen, über denjenigen der dagegen verstößt. So Zweifel besteht, ob der Anwender arkaner oder klerikaler oder sonst welcher magischer Kräfte die Kunst der schwarzen Magie verwendete, so ist er vor die Gerichtsbarkeit der Akademie zu führen, auf dass diese über das Geschehene gerecht urteilen kann. Sollte kein Vertreter der Akademie anzutreffen sein, so reicht im dringenden Falle ein Magus der mittels Magieerlaubnis des Imperiums bevollmächtigt ist und durch einen Vertreter der ansässigen Gerichtsbarkeit ernannt wird. Die Akademie kann innerhalb einer vierwöchigen Frist eine solche Entscheidung jedoch revidieren und ein erneutes Urteil verkünden.

Die Magie des Chaos

Wer Informationen über die Wirkung der Magie des Chaos erhält und diese anwendet ist sofort nach dem Gesetz des Imperiums zu verurteilen. Die einzige Ausnahme sollen Personen sein, die dies unwissentlich oder unter Zwang und Beeinflussung taten. Zu Forschungszwecken der Bekämpfung des Chaos hat die Akademie zu AnkoraGahn alle Informationen über die Magie des Chaos zu erhalten.

Dämonologie

Ein jeder, der einen Dämonen in unsere Sphäre beschwört, mit einem Dämonen paktiert oder einem Dämonen Einlass in das Imperium gewährt, macht sich der Dämonologie und der Verwendung von Schwarzmagie schuldig. Ebenso ist es untersagt einen Dämon zu kontrollieren. Allein der Versuch ist strafbar.

Nekromantie und Blutmagie

Wer mit dem untoten Fleisch paktiert oder Totes erhebt oder solche Wesenheiten kontrolliert soll nach dem Imperialem Gesetzen verurteilt werden. Ebenso soll es untersagt sein, die Energie des Lebens zu schwächen und mit dem Blute oder Leben eines Anderen Magie zu wirken.

Anwendung von Schwarzmagie unter Zwang oder Beeinflussung

Wer schwarze Magie unter Zwang oder Beeinflussung ausführte, soll sich, zusammen mit [dem Verursacher der Wirkung] verantworten. Wer eine Person zwingt Schwarzmagie zu wirken, macht sich selbst dem Wirken dieser Kräfte schuldig.

Anhang

Der Akademie steht es frei in begründeten Fällen festgelegten Personen die Verwendung von Teilen der schwarzen Magie zu erlauben. Hierbei kann ein gewisser Rahmen festgelegt werden.