Steuerbuch

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Steuerbuch von Ankoragahn

Der Hohe Rat legt die Steuern und Abgaben für das Imperium fest.

Der Hohe Rat bestimmt Beamte zur Eintreibung der Steuern.

Der Hohe Rat kann auf Antrag Lehnsherren das Eintreiben von eigenen Steuern gewähren.

Imperiale Steuern

Freie Bürger des Imperiums haben Steuern zu zahlen. Herolde, Soldaten und Unfreie Bürger müssen keine Steuern an das Imperium entrichten.

Der Zehnt

Ein jeder Bürger und freie Bauern zahlen einmal im Jahr einen Zehnt auf ihre Einnahmen und ein Jahr nach ihrer Heirat einen Zehnt auf ihre Besitztümer an das Imperium.

Von Gardisten und Beamten des Imperiums wird monatlich der Zehnt von ihren Einnahmen einbehalten.

Adelige zahlen einmal im Jahr einen Zehnt auf ihre Einnahmen an das Imperium.

Händler, Handwerker, und Tagelöhner aus anderen Ländern haben täglich ihren Zehnt auf ihre Einnahmen abzuliefern.

Für das Abführen des Zehntes von Söldnern, Schweizern und Landsknechten, die abseits von Kriegen nicht auf Geheiß des Hohen Rates in Sold genommen werden, ist der Anwerbende verpflichtet.

Zölle

Auf die Einfuhr von Gütern wird ein Zoll verlangt:

Zoll-einfuhr.png

Auf die Ausfuhr von Gütern wird ein Zoll erhoben:

Zoll-ausfuhr.png

Der Zoll ist an den Grenzstationen unmittelbar zu entrichten. Ein Zoll für den Verkehr von Waren innerhalb des Imperiums ist untersagt.

Lehenssteuern

Lehenssteuern, die ein Lehnsherr seinen Vasallen und Untergebenen abverlangt, dürfen zwei Zehnte von deren Einnahmen im Jahr nicht übersteigen. Von Herolden ist weder Steuer noch Abgabe zu verlangen. Der Hohe Rat verlangt für die von ihm verlehnten Gebiete einen halben Zehnt an Lehenssteuer.

Der Rat einer freien oder imperiumsunmittelbaren Stadt darf von den Stadtbewohnern eine Stadtabgabe für die Verwaltung, Instandhaltung und Sicherheit der Stadt erheben. Die Stadtabgabe unterliegt den gleichen Vorgaben wie eine Lehenssteuer.

Verwendung von Steuern

Über die Verwendung von Steuern entscheidet im Imperium das Administratum des Imperiums. Der Hohe Rat von Ankoragahn segnet die Entscheidung des Administratums ab. Lehnsherren dürfen über ihre eingenommene Lehenssteuer selbst entscheiden. Somit darf der Hohe Rat eingenständig über die Lehenssteuer für die von ihm verlehnten Gebiete entscheiden.

Unfreie allgemeine Güter

Folgende allgemein zugängliche Güter sind durch Geld zu entlohnen:

Schule Gericht Medizin Die Entlohnung richtet sich nach Leistung und Kosten.