Gerichtsbuch des Ankoragahnischen Imperiums

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Das Gerichtsbuch des Ankoragahnischen Imperiums

Dieses Buch regelt wie im Ankoragahnischen Imperium zu Gericht zu sitzen ist. Gemäß dem im Buch der Rechte angefügten Zusatzartikel über Frosttal kann es in Frosttal zu Unterschieden kommen.

Die Arten der Gerichte

Es gibt grundsätzlich vier Arten von Gericht:

Feme

Die Feme ist ein vor Ort zusammenzusetzendes Gericht, welches gegen einen Täter bei handhafter Tat entscheiden darf. Der Feme muss von einem Schulzen, Ratsherren, imperialen Vogt, Oberoffizier oder einem Adeligen vorgesessen werden. Der Feme muss von sechs weiteren Freien beigesessen werden.

Die Feme darf ihr Urteil nach einem Eingeständnis des Beklagten oder auf die Bezeugung von zwei Freien treffen. Kann sie kein Urteil fällen, so hat sie den Kasus an ein ständiges Gericht, je nach Zuständigkeit des Gerichtes weiterzuleiten. Ein Urteil mit tödlicher Pein ist von einem Hochgericht zu bestätigen. Die Feme darf ihr Urteil nur fällen, wenn sechs von sieben Freischöffen einer Meinung sind. Adelige dürfen verlangen vor ein Hochgericht gebracht zu werden. Hochadelige dürfen verlangen sich nur vor dem Imperialen Gerichtshof zu verantorten.

Niedere Gerichte

Niedere Gerichte sind in jedem Lehen und in jeder Stadt einzurichten. Ihnen sitzt ein eingestellter Richter vor, welcher für jeden Kasus zwei neue Freischöffen unter den Freien des Lehens oder der Stadt zugelost bekommt.

Die niederen Gerichte dürfen kein Urteil treffen, welches nach den Gesetzen mit tödlicher Pein belegt ist. Diese Kasus haben sie an Hochgerichte weiterzuleiten.

Das niedere Gericht darf sein Urteil fällen, soweit der Richter und die beiden Freischöffen einer Meinung sind. Adelige dürfen verlangen, vor ein Hochgericht gebracht zu werden. Hochadelige dürfen verlangen sich nur vor dem Imperialen Gerichtshof zu verantorten.

Hochgerichte

In jeder Stadt hat ein Hochgericht bestallt zu sein. Dem Hochgericht sitzt einer von den drei eingestellten Richtern vor. Ihnen werden für jeden Kasus zwei neue Freischöffen aus den Freien der Stadt zugelost. Die Hochgerichte dürfen jedes Urteil fällen, soweit alle Richter und Freischöffen einer Meinung sind. Hochadelige dürfen verlangen sich nur vor dem Imperialen Gerichtshof zu verantorten.

Imperialer Gerichtshof

Der Imperiale Gerichtshof tagt in Karan wenn der oberste Richter von Ankoragahn von anderen Gerichten dazu aufgefordert wird, wenn ein Hochadeliger dies begehrt oder wenn es sich um Hochverrat handelt. Dem imperialen Gerichtshof sitzt der oberste Richter von Ankoragahn vor. Ihm sitzen bei, zwei ausgeloste Mitglieder des Hohen Rates von Ankoragahn, zwei ausgeloste Mitglieder des Administratum von Ankoragahn und zwei ausgeloste Adelige, die mindestens dem Landadel angehören.

Der Imperiale Gerichtshof darf jedes Urteil fällen, soweit sechs von sieben der Angehörigen des imperialen Gerichtshofes einer Meinung sind.


Wie zu Gericht zu sitzen ist

Der Ankläger

Ein jeder kann Ankläger vor einer Feme sein. Vor anderen Gerichten darf nur ein Betroffener, seine Nachkommen oder Anverwandten oder Beamte des Imperiums die Klage vertreten. Der Ankläger darf sich einen Advocaten in Rechtsangelegenheiten zur Unterstützung nehmen.

Er hat noch vor dem Zusammensetzen des Gerichtes wie dann auch zu Beginn der Verhandlung die Anklage vorzutragen. Ihm ist es gestattet Zeugen zu benennen und nach Zustimmung des vorsitzenden Richters Zeugen zu befragen. Abschließend hält er ein Plädoyer und verlangt eine Bestrafungen nach dem Gesetz.

Ist kein Ankläger vorhanden, übernimmt der vorsitzende Richter die Anklage.

Der Beklagte

Der Beklagte hat grundsätzlich bei jeder Verhandlung, außer beim Imperialen Gerichtshof, zugegen zu sein. Dem Beklagten steht es frei, sich einen Advocaten in Rechtsangelegenheiten zur Unterstützung zu nehmen. Der Beklagte soll sich zu Beginn der Verhandlung zu der Tat deren er beschuldigt wird äußern. Dem Beklagten ist es gestattet Zeugen zu benennen und nach Zustimmung des vorsitzenden Richters Zeugen zu befragen.

Nach der Urteilsverkündung stehen ihm die letzten Worte zu.

Die Zeugen

Die Zeugen sind verpflichtet, solabld sie zu einem Gericht bestellt wurden, dort zu erscheinen. Sie haben vor Gericht die Wahrheit zu sagen und nichts zu verschweigen, was sie wissen. Ihnen ist durch den vorsitzenden Richter zu erläutern, dass eine Lüge oder das Verschweigen von Wissen eine Straftat gegen das Imperium darstellt und hart bestraft wird. Sollten Zeugen um ein Verbrechen wissen, haben sie sich nach Möglichkeit selbständig zur Verhandlung zu erscheinen und sich rechtzeitig bei den Gerichtshelfern zu melden.

Der Vorsitzende oder der vorsitzende Richter

Der vorsitzende Richter oder der Vorsitzede bei einer Feme (o.V.F.) führt die Verhandlung. Er erteilt und verweigert das Wort, ausgenommen seinen besitzenden Richtern und den Freischöffen. Diese sollen ihn unterstützen und Fragen zu dem Fall an ihn weiterreichen. Der vorsitzende Richter (o.V.F.) darf selbständig über Ordnungsgelder gegen die Gepflogenheiten bei Gericht anordnen, soweit diese ein Silber pro Vergehen nicht überschreiten. Bei höheren Ordnungsgeldern muss mehr als die Hälfte der anderen Richter und Freischöffen zustimmen. Wenn die weitere Verhandlung aufgrund von Störungen gefährdet ist, kann sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen. Der vorsitzende Richter (o.V.F.) eröffnet die Verhandlung und beendet die Befragung von Zeugen. Er unterbricht die Verhandlung bei Bedarf und auf sein Geheiß ziehen sich Richter und Freischöffen zu Urteilsberatung zurück. Der vorsitzende Richter (o.V.F.) führt die Beratung über das Urteil und lässt über das Urteil abstimmen. Wenn die notwendige Einigkeit der Meinungen erreicht ist, setzt er die Verhandlung fort und verkündet das Urteil. Nach der Urteilsverkündung begründet er das Urteil und erteilt dem Beklagten das letzte Wort.

Der Gerichtsschreiber

Der Gerichtsschreiber ist bei jedem Gericht, welches über Verstöße wider das Imperium, das Leben oder Eigen entscheiden muss oder über ein Vegehen verhandelt, welches eine tödliche Pein nach sich ziehen könnte zu bestallen. Der Gerichtsschreiber hat das ganze Verfahren schriftlich nieder zu halten. Die Sentenz einer jeden Frage und Aussage muss genauestens niedergehalten werden, um im notwendigen Falle überprüft zu werden. Der Gerichtsschreiber ist aus der Gerichtskasse zu entlohnen, wenn er nicht fest bestallt ist.

Wie die Richter und Freischöffen richten sollen

Grundsätzlich ist beim Urteilen zu berücksichtigen, ob die Tat willentlich, also mit Wissen und Wollen um die Tat oder gewagt ausgeführt wurde, also dass das Geschehene durch Ermangelung von Sorgfalt geschehen ist. Weiter ist die Möglichkeit zu prüfen, ob es sich um eine Rauschtat handelt, der Täter also im Moment der Tat in einem Zustand des Rausches, durch sein Gefühl oder durch anderweitige Umstände war. Die Zeugen sollen nach ihrem Leumund einzeln und als Gesamtes gemäß ihren Übereinstimmungen und Widersprüchen bewertet werden. Bei Unfreien ist neben dem Leumund das Betragen von besonderer Wichtigkeit. Hernach sind die Richter dem Recht und die Freischöffen ihrem Gewissen schuldig.

Das Urteil

Das Urteil ist nach einer Nacht zu vollstrecken. Bei nicht einstimmiger Meinung der Richter und Freischöffen über das Urteil hat der Beklagte das Recht, das Urteil durch ein höheres Gericht überprüfen zu lassen. Es liegt im Ermessen des Gerichtes, bei geständigen Beklagten das Urteil zu mindern, indem das im Richtbuch verlangte Strafmaß etwas herabgesetzt wird, oder es bei tödlicher Pein ein Retentum oder einen Gnadenerweis bestimmt.

Eine Überprüfung eines nicht einstimmigen Urteils des imperialen Gerichtshofes erfolgt durch die fünf nicht beteiligten Mitglieder des Hohen Rates, welche von zwei ausgelosten Richtern unterstützt werden.

Die Kosten

Die Kosten eines Gerichtsverfahrens trägt die Partei, welche kein Recht erhalten hat. Sollte die unterlegene Partei die Kosten nicht tragen können, kann das Imperium oder ein Freiwilliger auf Antrag die Kosten übernehmen. Diese Kosten können durch eingenommene Ordnungsgelder während der Verhandlung gemindert werden. Zu den Kosten des Gerichtes gehören:

Kosten für die fest bestallten Richter und Schreiber Kosten für einen neu bestallten Schreiber Kosten für Papier und Schreibgerät Kosten für Gerichtshelfer Kosten für den Nachrichter Kosten für Material der Nachrichtung Die Kosten für einen Advocaten in Rechtsangelegenheiten hat die jeweilige Partei selbst zu tragen.


Allgemeines

Alle Gerichte tagen grundsätzlich öffentlich. Verfahren wegen Hochverrates können geheim verlaufen. Auf Antrag kann ein beklagter Adeliger eine Geheimverhandlung verlangen.

Die Vollstreckung ein Urteil geschieht grundsätlich öffentlich. Auf Antrag eines verurteilten Adeligen oder seiner Eltern kann die Vollstreckung geheim geschehen.

Gepflogenheiten bei Gericht Zu den Gepflogenheiten bei Gericht gehören:

Ruhe nicht zu Essen nicht zu Trinken nicht zu Urinieren nicht Auszuspeien Verbot des Mitführens von Tieren, die nicht der Verhandlungsführung dienen saubere Kleidung