Gesetze

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Gesetzgebung im Imperium von Ankoragahn

Die Gesetzgebung des Imperiums ist reichsübergreifend und darum als grundlegende Erweiterung zum Landesrecht zu verstehen. Das Landesrecht ist gültig es sei denn das höherwertige imperiale Recht läuft ihm zuwider.

Die Rechts- beziehungsweise Reichszonen sind derzeit die Länder Ankoragahn, Frosttal und die Kolonie Axtfels.

Die Gesetze sind in mehreren Büchern und Schriften aufgegliedert:

Rechtsbuch von Ankoragahn

Gesetzbuch der Magie

Gerichtsbuch von Ankoragahn

Disziplinarbuch von Ankoragahn

Richtbuch von Ankoragahn

Steuerbuch von Ankoragahn


Das Imperiale Recht besagt folgendes:


1.Das Strafrecht unterliegt bis auf spezielle Ausnahmen dem Souverän des Landes und kann von ihm nach Gutdünken festgelegt werden. Allerdings sollte er Maß und Sitte im Auge behalten und ist verpflichtet Änderungen im Reichsrecht dem Administratum sowie dem Rat zur Kenntnisnahme vorzulegen.

2.Todesurteile sofern nötig, sind außer in Kriegszeiten immer dem Rat zur Kenntnisnahme und Genehmigung vorzulegen.

3.Religion ist im Imperium freigestellt solange die Ziele und Grundsätze der Religion nicht den Grundlagen des Imperiums zuwiderlaufen. Religionen die offiziell missionieren und Gemeinden im Imperium haben müssen sich beim Administratum melden und in das Religionsverzeichnis aufnehmen lassen.

4.Jegliche magische Aktivität ist der Akademie von Ankoragahn zu melden und dort nach imperialen Recht genehmigen zu lassen. Magier die ohne Genehmigung ihre Kunst ausüben werden je nach schwere und Folgen der Ausübung gemaßregelt, mindestens jedoch verwarnt und im Wiederholungsfall des Landes verwiesen.

5.Die Institutionen des Rates, des Administratums und des Geheimdienstes sowie die Souveräne der Reiche unterliegen NUR der imperialen Rechtssprechung und dürfen von Landesrecht nicht belangt werden.

6.Diplomatische Zusagen und Verträge welche Kräfte und Ressourcen des Imperiums betreffen können nur vom imperialen Diplomatenkorps oder genehmigten Ratsbeauftragten erteilt werden.

7.Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, es ist jedem Wesen zuzumuten sich bei Betreten von imperialen Gebiet über Recht und Gesetz kundig zu machen!

8.Folgende Rassen und Arten sind nach imperialen Recht unerwünscht und als Feinde zu betrachten:

-Unlebende jeder Art

-Orken, Goblins, Oger, Hobgoblins, Trolle

-Dunkelelfen

-Dunkelzwerge

-Chaoswesen jeder Art

-Tiermenschen

-Bei Mischformen oder unklaren Kleinrassenbeständen liegt die Entscheidung beim Rat.